Hitlerjugend - HJ

Geschrieben von André Krajewski

Gründung und Anfänge

Auf dem ersten Parteitag der wiedergegründeten NSDAP im Juli 1926 entstand die so genannte "Hitler-Jugend, Bund Deutscher Arbeiterjugend" (HJ). Sie wurde eine Jugendorganisation der Partei, da direkt der SA-Führung unterstellt. Erster Reichsführer der HJ wurde Kurt Gruber aus Plauen, wo er auch die Reichsführung einrichtete. Schwierig für die Entwicklung der HJ in der Anfangszeit waren zum einen der Erlass, wonach am 09.11. eines jeden Jahres alle über 18 Jährigen zur SA überwiesen werden mussten und zum anderen die Abspaltung fünf norddeutscher Gaue, die den "Bund-Deutscher-Arbeiter-Jugend" (BDAJ) gründeten. Die Mitgliederzahl stieg in den ersten Jahren nur mäßig an, da es auch an qualifiziertem Führungspersonal mangelte. Ein weiterer Grund war die isolierte Position der HJ im Bereich der Jugendorganisationen. So wurde 1929 ein Antrag auf Mitgliedschaft im Reichsverband der deutschen Jugendverbände abgelehnt. Im Oktober 1931 gab Gruber schließlich sein Amt auf und wurde durch Adrian Theodor von Renteln, Reichsführer des NS-Schülerbundes, ersetzt. Zu diesem Zeitpunkt ernannte Hitler Baldur von Schirach zum "Reichsjugendführer der NSDAP", der nun für die HJ, dem NS-Schülerbund und dem NS-Studentenbund verantwortlich war und der im Mai, nach einer kurzen Zeit turbulenter Ereignisse, auch die Führung der HJ bekam.

 

Die Hitlerjugend wird zur Staatsjugend

Nachdem Schirach den Reichsausschuß der deutschen Jugendverbände im Juli 1933 formell auflöste, begann die Eingliederung der Verbände in die HJ. Diese gelang relativ schnell, aber nicht immer ohne Ausübung von Gewalt. Ferner hatte Schirach eine neue Altersstruktur eingeführt, die bis zum Jahre 1945 bestand haben sollte:

Jungen
Jungvolk
10 bis 14 Jahre (Pimpfe)
HJ
14 bis 18 Jahre
Mädchen Jungmädel 10 bis 14 Jahre
BDM
14 bis 18 Jahre

Diese war notwendig geworden, da die Mitgliederzahl im Jahre 1934 von zunächst 100.000 auf über 3.000.000 angestiegen war. Im Rahmen der "Gleichschaltung" musste nun auch auf die Jugend eingewirkt werden. Das implizierte eine Vereinnahmung der kirchlichen Jugendverbände. Mit Unterstützung des Reichsbischofs gelang Schirach das Abkommen über die "Eingliederung der evangelischen Jugend in die HJ" vom 19. Dezember 1933. Die Eingliederung der katholischen Verbände gestaltete sich dagegen weit schwieriger, auch wenn Schirach eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einem konfessionellen Verband und der HJ verboten hatte, um Druck auszuüben. Zu konstatieren ist aber auch eine Zustimmung für das NS-Regime in den katholischen Organisationen. Bis zum März 1939 konnte die Gleichschaltung verhindert werden, doch musste man sich ab diesem Zeitpunkt auf eine rein kirchliche Arbeit beschränken. Ab 1934 stand jedes Jahr unter einem besonderen Motto: "Jahr der Schulung" (1934); "Jahr der Ertüchtigung" (1935) und "Jahr des deutschen Jungvolkes" (1936) um nur drei zu nennen. Hintergrund dieser Maßnahme ist der, dass die HJ aufgrund der Vielzahl der eingegliederten Verbände, von denen einige in relativer Autonomie agierten, zu einer äußerst heterogenen Organisation gewachsen war. Um eine innere Festigung zu erreichen, wurden u.a. Führerschulungen durchgeführt und Jahresmottos, zu denen Schulungsmaterialien bereitgestellt wurden, bestimmt.

Die Mitgliedschaft in der HJ war bis in das Jahr 1936 formell gesehen freiwillig. Das änderte sich durch das "Gesetz über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936". Dieses und die "zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitler-Jugend (Jugend-Dienstverordnung) vom 25. März 1939" machten eine Mitgliedschaft zur Pflicht. Die vorangegangene Freiwilligkeit hatte zur Folge, dass bis Dezember 1935 nicht einmal 50 % der Jugendlichen in die HJ eingetreten waren. Noch 1939 sollen nach offiziellen Angaben der Reichsjugendführung mehr als drei Millionen Jugendliche anderen Organisationen zugehörig gewesen sein.

 

Aufgaben der HJ und Erziehung im Dritten Reich

Das Engagement der HJ bezog sich auf nahezu alle Lebensbereiche. Im Gegensatz zur Weimarer Republik, in der die Jugend weitestgehend vernachlässigt worden war, gab es nun Vertretungen in Betrieben und Schulen, Berufsberatung, Jugendschutz und in vielen weiteren Punkten. Zur Erholung wurden Zeltlager veranstaltet. Im Jahre 1936 waren es 1977 mit rund 560.000 nur männlichen Teilnehmern. Ungefährlich war das Leben in der HJ allerdings nicht. Bis zum Jahr 1939 kam es zu insgesamt 649 Todesfällen, wie eine Unfallstatistik des Reichsjugendführers ausweist. 1938 wurde das Jugendschutzgesetz erlassen, in welchem u.a. der Urlaub geregelt und Kinderarbeit verboten wurde. Das alles war ein Werk Schirachs, der als glühender Bewunderer Hitlers alles dafür tat, die Jugend im nationalsozialistischen Sinne zu erziehen. Dazu gehörten schließlich auch die von NSDAP und HJ gegründeten "Adolf-Hitler-Schulen", die sich vom Anspruch einer kognitiven und intellektuellen Erziehung entfernten und das Hauptgewicht auf politische Erziehung, gepaart mit körperlicher Ertüchtigung, legten. Des Weiteren sollte die Selbstständigkeit gefördert werden durch die Idee der "Führung der Jugend durch die Jugend" als einem eigenen "Stand im Volksganzen". In diesem Sinne mussten diverse Dienste übernommen werden, wie der HJ-Dienst, der Wehr- und Arbeitsdienst und der Jugenddienst. Hierzu kam der "Streifendienst", eine Verhaltenskontrolle der Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Nach Absolvierung dieses Dienstes gingen die meisten Hitlerjungen dann zur SS oder zur Gestapo. Der "Jungvolkdienst" bestand aus Tagesfahrten, Sportveranstaltungen und Heimabende, um nur einige Aktivitäten zu nennen. Der Sport diente nicht nur der körperlichen Ertüchtigung, sondern war auch Vorbereitung für den Kriegseinsatz. So mussten bereits Elfjährige Schießübungen abhalten. Eine solche Organisation benötigte aber auch Symbole zwecks eigener Repräsentation. Neben Fahnen und Ritualen gehörte dazu auch das Tragen einer Uniform.

 

Die Hitlerjugend im Zweiten Weltkrieg

Zu den wichtigen Aufgaben der HJ während des Krieges gehörte, neben u.a. dem Luftschutzdienst und Sammelaktionen von Kleidung und Altmaterialien, die Kinderlandverschickung (KLV). Ab dem Jahr 1940 wurden teilweise komplette Schulen aus Regionen mit hoher Bombardierungsgefahr in ländliche, weniger gefährdete Gebiete geschickt. Dort sorgten Lehrer für den Unterricht und HJ-Führer für die Gestaltung der Freizeit. Am Ende des Jahres 1942 gab es rund 2000 derartige Lager, von denen viele in den Jahren 1944/45 von der Roten Armee auf tragische Weise überwältigt wurden. Rund 2,5 Millionen Kinder haben bis zum Kriegsende an der KLV teilgenommen. Ferner gehörte der Dienst an den Flugabwehrkanonen (Flak) zu den Aufgaben. Hiervon waren vor allem die Jahrgänge 1926 und 1927 betroffen. Zur Vorbereitung mussten die Jungen ab 1942 eine vierwöchige Grundausbildung durchlaufen. Die "12. SS-Panzerdivision Hitler-Jugend", deren Mitglieder sich vorwiegend aus Hitlerjungen rekrutierten, wurde auf traurige Weise bekannt, als sie in der Normandie gegen die Alliierten eingesetzt und in kurzer Zeit völlig aufgerieben wurde. Viele dieser Jungen waren erst 17 Jahre alt und jünger.

 

Gesetz über die Hitlerjugend Vom 1.Dezember 1936.

Reichsgesetzblatt S.1

Von der Jugend hängt die Zukunft des Deutschen Volkes ab. Die Gesamte Deutsche Jugend muß deshalb auf ihre Pflichten vorbereitet werden. Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.

 

  • § 1. Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der HJ zusammengefaßt.
  • § 2. Die gesamte deutsche Jugend ist außer im Elternhaus und Schule in der HJ körperlich , geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.
  • § 3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der HJ wird dem Reichsjugendführer der NSDAP ( Nationalsozialistische Deutsche Arbeitspartei ) übertragen. Er ist damit Jugendführer des deutschen Reiches . Er hat die Stellung einer obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt.
  • § 4. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Reichsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt der Führer und Reichskanzler.

Berlin , den 1. Dezember 1936 Der Führer und Reichskanzler.

Der Staatsvertreter und Chef der Reichskanzlei.

Autor: André Krajewski

Ich bedanke mich herzlich bei Herrn Krajewski der mir erlaubt hat seine Arbeit zu benutzen.

 
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